Vor der Entlassung wird bei Bedarf ein Telefonat zwischen der behandelnden Person im Krankenhaus und der Hausarztpraxis durchgeführt. Inhalte können zum Beispiel die Besprechung des stationären Behandlungsverlaufes, die weitere Behandlung und die Notwendigkeit der Einbeziehung von weiteren Leistungserbringern oder auch die Durchführung von Monitoringmaßnahmen sein.