Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage von VESPEERA ist ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in Verbindung mit dem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung nach §73b SGB V (HZV-Vertrag). Für das Vorhaben VESPEERA wird der bestehende HZV-Vertrag um den Vertrag zur Besonderen Versorgung nach §140a SGB V ergänzt. Mit diesem Versorgungsvertrag möchte die AOK-Baden Württemberg gemeinsam mit den an den Verträgen teilnehmenden Krankenhäusern und Hausärzten für Versicherte, die stationär in ein teilnehmendes Krankenhaus aufgenommen werden, ein strukturiertes Einweisungs- und Entlassmanagement anbieten. §92 Abs. 1 SGB V (Innovationsfonds) regelt die Projektförderung.

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